1. Allgemein
1.1 Diese Zertifizierungs- und Lizenzbedingungen gelten
1.1.1 für die Zertifizierung von erfolgreichen Teilnehmern der Loop Academy und
1.1.2 für die Nutzung der Marke The Loop Approach® und des Zertifikats, die TheDive GmbH diesen nach erfolgreicher Zertifizierung zur Verfügung stellt,
zwischen der TheDive GmbH („TheDive“) und dem Teilnehmer der Loop Academy und späteren Lizenznehmer („Teilnehmer“ oder „Lizenznehmer“).
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Loop Academy in der jeweils gültigen Fassung gelten ergänzend.
1.3 Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche und die nicht-binäre Form mit gemeint.
2. Vertragsmarke
2.1 TheDive bietet unter der Bezeichnung „The Loop Approach“ in der Europäischen Union („Vertragsgebiet“) Beratungs-, Ausbildungsleistungen und -produkte an.
2.2 Die Bezeichnung „The Loop Approach“ ist für TheDive für folgende Dienstleistungen als Wortmarke (UM 017959776) („Vertragsmarke“) für das Vertragsgebiet registriert:
1. Gegenstand der Loop Academy
1.1 TheDive bietet im Rahmen der Loop Academy Trainings und Train-the-Trainer Weiterbildungen an, die den Teilnehmer befähigen, den von TheDive entwickelten Transformationsansatz The Loop Approach® in der Theorie zu erlernen, in der Praxis anzuleiten und Teams mit dem The Loop Approach® zu begleiten.
1.2. Gegenstand der Loop Academy sind Trainingsleistungen, insbesondere
1.2.1 Trainings zum Erwerb der dem The Loop Approach® zugrunde liegenden Methodenkenntnissen sowie Trainings zur Vermittlung von Praxiswissen für die Anwendung des The Loop Approach® Transformationsansatzes in Teams,
1.2.2 Trainings hinsichtlich der Begleitung von Teams bei Transformationsprozessen.
1.3. Der The Loop Approach® wird von den folgenden sieben Tugenden effektiver Organisationen geprägt:
1.4 Zur Durchführung der Weiterbildungen und zur Zertifizierung der Teilnehmer sind ausschließlich TheDive oder von ihr beauftragte Personen oder Organisationen berechtigt. TheDive benennt hierfür Loop Academy Ausbilder.
2. Weiterbildungsstufen
2.1 Es werden drei aufeinander aufbauende Weiterbildungsstufen von The Loop Approach® unterschieden: The Loop Approach® Fellow, The Loop Approach® Coach und The Loop Approach® Master. Der Inhalt der Weiterbildungsstufen The Loop Approach® Fellow und The Loop Approach® Coach bestimmt sich nach den nachfolgenden Ziffern. Der Inhalt der Weiterbildungsstufe The Loop Approach® Master richtet sich nach separaten Zertifizierungs- und Lizenzbedingungen.
2.2 TheDive stellt dem Lizenznehmer im Rahmen der Weiterbildungen Unterlagen zur Verfügung. Die Nutzungsrechte der Unterlagen richten sich nach den dort geregelten Bedingungen.
2.3 Die Entscheidung darüber, ob die jeweilige Weiterbildungsstufe erfolgreich absolviert wurde und die Zertifizierung erteilt wird, obliegt ausschließlich TheDive.
2.4 The Loop Approach® Fellows und The Loop Approach® Coaches dürfen Trainings und Teambegleitungen mit dem The Loop Approach® unter eigenem Namen anbieten und durchführen.
2.5 Die Zertifizierung ist an die natürliche Person des Teilnehmers gebunden.
3. The Loop Approach® Fellow
3.1 Die Zertifizierung zum The Loop Approach® Fellow bescheinigt fundiertes theoretisches Wissen über das The Loop Approach® Rahmenwerk und seine Bestandteile.
3.2 Um die Zertifizierung zum The Loop Approach® Fellow zu erhalten, ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Weiterbildungsmodulen erforderlich:
3.3 Eine Zertifizierung ohne erfolgreiche Teilnahme an allen Modulen einer Weiterbildung ist möglich, wenn
4. The Loop Approach® Coach
4.1 Die Zertifizierung zum The Loop Approach® Coach bescheinigt Praxiserfahrung und die Reflexion über mindestens zwei mit dem The Loop Approach® durchgeführte Team-Begleitungen.
4.2 Eine Team-Begleitung im Sinne von Ziffer 4.1 bedeutet, dass ein Team mit 3 mal 2 Tagen in Workshops begleitet wurde und dabei Impulse für die sieben Tugenden aus dem The Loop Approach® gemäß Ziffer 1.3 eingebracht wurden, die das Team für sich verarbeitet hat.
4.3 Die Zertifizierung zum The Loop Approach® Coach setzt voraus, dass der Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllt und dies entsprechend nachweisen kann:
1. Zertifikat
1.1 Nach erfolgreicher Ausbildung zum The Loop Approach® Fellow oder The Loop Approach® Coach sowie vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühren wird dem Teilnehmer ein der jeweiligen Weiterbildungsstufe entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat besteht aus einer Urkunde und einem Siegelbild entsprechend der Weiterbildungsstufe („Zertifikat“). Mit Übergabe des Zertifikats stehen dem Teilnehmer die sich aus der Zertifizierung ergebenden Rechte zu.
1.2 Mit Erteilung des Zertifikats erhält der Teilnehmer das einfache, vergütungsfreie und nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, das Zertifikat für die Dauer dieses Vertrages im Rahmen der Erbringung und Bewerbung folgender Dienstleistungen im Vertragsgebiet zu nutzen:
Die Durchführung von Transformationsprozessen mit dem The Loop Approach® im eigenen Unternehmen;
(„Beratungs- und Trainingsleistungen“).
1.3 Die Nutzung des Zertifikats im Zusammenhang mit anderen als den in Ziffer III. 1.2 aufgelisteten Dienstleistungen ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Nutzung der Zertifikate im Zusammenhang mit der Ausbildung Dritter zu The Loop Approach® Fellows, The Loop Approach® Coaches oder The Loop Approach® Master oder die Zertifizierung hierzu nicht gestattet.
1.4 Das Nutzungsrecht des Zertifikats bezieht sich lediglich auf die jeweilige Weiterbildungsstufe sowie ggf. die vorherigen Weiterbildungsstufen des Lizenznehmers.
1.5 Das Nutzungsrecht erlischt, wenn TheDive ordnungsrechtlich oder gerichtlich die Nutzung des Zertifikats untersagt wird. In diesem Fall kann der Vertrag von beiden Parteien außerordentlich gekündigt werden.
1.6 Der Lizenznehmer ist nicht befugt das Zertifikat zu bearbeiten, insbesondere gestalterische Änderungen am Siegelbild vorzunehmen.
1.7 TheDive stellt dem Teilnehmer das der jeweiligen Weiterbildungsstufe entsprechende Siegelbild in digitaler Form in ausreichender Qualität zur Verfügung. Die Siegelbilder sind urheberrechtlich geschützt und haben die folgende Ausgestaltung:
The Loop Approach® Fellow Siegelbild:
The Loop Approach® Coach Siegelbild:
1.8 TheDive behält sich Aktualisierungen, Zusätze und Änderungen des Zertifikats vor. Änderungen, Zusätze und Aktualisierungen werden dem Lizenznehmer rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Diese Änderungen der Lizenzvorgaben sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der von TheDive gesetzten Frist vorzunehmen. Nach Ablauf der Frist darf der Lizenznehmer das Zertifikat nur mit schriftlicher Zustimmung von TheDive in der nicht aktualisierten Form oder mit nicht aktualisierten Zusätzen nutzen.
1.9 The Loop Approach® Fellows und The Loop Approach® Coaches können die Urkunde und das dazugehörige Siegelbild nutzen, um mit ihrer Qualifikation zu werben.
Bei der Verwendung des Siegelbilds, online oder offline, ist folgender Hinweis auf TheDive und The Loop Approach® im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang erforderlich:
„Zertifizierung der TheDive GmbH (loopapproach.com)“.
Wird das Siegelbild auf der Homepage oder sonstigen Web-Präsenzen des Lizenznehmers verwendet, ist zusätzlich eine Verlinkung auf loopapproach.com/academy des Siegelbilds selbst oder über einen Link in unmittelbarer Nähe zum Siegelbild erforderlich.
1.10 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Siegelbilder nicht als Marke anzumelden oder anmelden zu lassen
2. Gültigkeit der Zertifizierung
2.1 Die Zertifizierung zum The Loop Approach® Fellow bleibt dauerhaft gültig, sofern es nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund eines oder mehrerer der in Ziffer III. 7.3 genannten Gründe kommt.
2.2 Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung zum The Loop Approach® Coach ist einmal im Kalenderjahr die Teilnahme an einem von TheDive angebotenen oder initiierten eintägigen Treffen zum Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit dem The Loop Approach® („Austausch- oder Intervisionstreffen”) erforderlich. Erfolgt die Teilnahme nicht, verliert die Zertifizierung ihre Gültigkeit. In diesem Falle darf das Zertifikat nicht weiter öffentlich genutzt werden und es dürfen keine Beratungs- und Trainingsleistungen unter Nutzung des Zertifikats angeboten und beworben werden. Eine Re-Zertifizierung ist nur möglich, wenn ein Austausch- oder Intervisionstreffen im darauffolgenden Kalenderjahr besucht wurde oder zwei Loop Academy-Ausbilder, unabhängig von der Teilnahme an einem Austausch- oder Intervisionstreffen, ihr Einverständnis zur Re-Zertifizierung in Textform erteilt haben.
2.3 TheDive behält sich vor, die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit der Zertifizierung für die Zukunft anzupassen. Über diese Anpassungen wird TheDive den Teilnehmer rechtzeitig in Kenntnis setzen.
3. Markenlizenz
3.1 Mit der Übergabe des Zertifikats zum The Loop Approach® Fellow erteilt TheDive dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages das einfache, vergütungsfreie und nicht übertragbare Recht, im Vertragsgebiet unter der Vertragsmarke die unter Ziffer III. 1.2 aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen und/oder zu bewerben:
3.2 Die Nutzung der Vertragsmarke im Zusammenhang mit anderen als den in Ziffer III. 1.2 aufgelisteten Beratungs- und Trainingsleistungen ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Nutzung der Vertragsmarke im Zusammenhang mit der Ausbildung Dritter zu The Loop Approach® Fellows, The Loop Approach® Coaches oder The Loop Approach® Master oder die Zertifizierung hierzu nicht gestattet.
3.3 Der Lizenznehmer hat davon Kenntnis, dass die Nutzung der Vertragsmarke auch Dritten gestattet werden kann, die nicht Teilnehmer der Loop Academy sind und nicht von TheDive zertifiziert sind.
3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
3.5 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers erlischt unter den unter Ziffer III. 7.3 genannten Bedingungen mit sofortiger Wirkung.
4. Qualitätssicherung
4.1 Der Lizenznehmer stellt eine gleichbleibende Qualität der unter The Loop Approach® erbrachten Beratungs- und Trainingsleistungen sicher. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei der Vertragsmarke oder dem Zertifikat um das Gütezeichen einer amtlichen Überprüfung.
4.2 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Wesensgehalt der Vertragsmarke gewahrt bleibt. Der Wesensgehalt der Vertragsmarke umfasst:
4.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, TheDive umgehend zu informieren, wenn er feststellt, dass Dritte das Zertifikat oder die Vertragsmarke missbräuchlich verwenden.
5. Lizenzvermerk
5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsmarke insbesondere auf Angeboten, Workshopmaterialien, Präsentationen und in der Werbung nur in der von TheDive vorgeschriebenen Form und, falls TheDive Zusätze für erforderlich erachtet, nur mit den von TheDive vorgeschriebenen Zusätzen zu benutzen.
5.2 Der Lizenznehmer wird darauf hinweisen, dass es sich bei der Vertragsmarke um eine eingetragene Marke von TheDive handelt, insbesondere durch den folgenden Hinweis:
„The Loop Approach® ist eine Marke der TheDive GmbH (loopapproach.com)”.
5.3 Mit dem Eintragungsvermerk® darf nur die Vertragsmarke in ihrer konkret eingetragenen Form („The Loop Approach“) versehen werden.
6. Rechte Dritter
6.1 Der Lizenznehmer wird TheDive entschädigen und von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des Zertifikats und der Vertragsmarke entstehen, sofern die Ansprüche und Haftung nicht überwiegend von TheDive zu vertreten sind. Überwiegend zu vertreten hat TheDive Schäden, die kausal auf Grund der Ausübung der Weisungsrechte nach diesem Vertrag zu Stande gekommen sind. Im Übrigen gilt § 254 BGB.
6.2 TheDive übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der Vertragsmarke keine Rechte Dritter verletzt werden. TheDive erklärt jedoch, dass ihr solche Rechte nicht bekannt sind, sofern die Marke nicht über den Lizenzumfang hinaus genutzt wird. Eine Haftung für Freiheit von Mängeln, insbesondere der Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter, wird nicht übernommen.
6.3 TheDive gewährleistet, dass die Vertragsmarke und das Zertifikat nicht verpfändet wurden, dass keine ausschließlichen Nutzungsrechte oder sonstigen dinglichen Rechte eingeräumt wurden, die der Lizenzierung im Sinne dieses Vertrages entgegenstehen und dass sie nicht Gegenstand von Zwangsvollstreckungsverfahren sind.
7. Vertragsdauer und Beendigung
7.1 Dieser Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss und hat eine unbegrenzte Dauer, es sei denn, er wird gemäß den nachfolgenden Gründen vorzeitig beendet. Die Lizenzrechte werden dem Teilnehmer mit Übergabe des Zertifikats eingeräumt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7.2 Das Lizenzrecht an der Vertragsmarke endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit rechtskräftiger Löschung der Vertragsmarke. Die sonstigen Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
7.3 TheDive kann den Vertrag insbesondere dann mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen, wenn
7.3.1 der Lizenznehmer seine wesentlichen Vertragspflichten oder eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt, sofern dieser Vertragsbruch nicht innerhalb von 5 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch TheDive abgestellt wird,
7.3.2 der Lizenznehmer mittels der Nutzung der Vertragsmarke oder eines Zertifikats den Ruf von TheDive oder durch TheDive angebotene Trainingsleistungen schädigt,
7.3.3 der Lizenznehmer die Vertragsmarke oder das Zertifikat in irreführender, nicht autorisierter Weise im geschäftlichen Verkehr verwendet,
7.3.4 der Lizenznehmer über TheDive irreführende oder unwahre Äußerungen im geschäftlichen Verkehr tätigt,
7.3.5 der Lizenznehmer gegen Schutzrechte von TheDive, insbesondere Urheber- und Markenrechte vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
7.3.6 der Lizenznehmer die Lizenzmarken und das Zertifikat über den erteilten Lizenzumfang gemäß Ziffer III. 1.2 hinaus nutzt, oder
7.3.7 der Lizenznehmer nicht darauf hinweist, dass TheDive Inhaber der Vertragsmarke ist, insbesondere, wenn er vorgibt, selbst Inhaber der Vertragsmarke zu sein.
7.4 TheDive behält sich zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung die Geltendmachung sonstiger Rechte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor.
8. Abwicklung nach Vertragsbeendigung, Rechte aus Benutzung
8.1 Bei einer Beendigung dieses Lizenzvertrages hat der Lizenznehmer unverzüglich die Benutzung der Vertragsmarke und des Zertifikats zu unterlassen.
8.2 TheDive bleibt auch nach Vertragsbeendigung alleiniger Inhaber aller Rechte an der Vertragsmarke und am Zertifikat. Sofern beim Lizenznehmer aufgrund der Benutzung der Marke oder des Zertifikats Kennzeichen- oder sonstige Rechte entstehen sollten, überträgt der Lizenznehmer diese im Zeitpunkt Ihrer Entstehung, soweit rechtlich möglich, auf TheDive. TheDive nimmt diese Übertragung an.
9. Aufrechterhaltung und Verteidigung der Vertragsmarke
9.1. TheDive verpflichtet sich, die Eintragung der Vertragsmarke während der Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten und gegen etwaige Angriffe Dritter zu verteidigen. Dies umfasst den Abschluss von Verträgen mit Dritten wie z.B. Abgrenzungsvereinbarungen. Diese Verpflichtung greift nicht, falls die Verletzungshandlungen unbedeutend sind und der Aufwand in keinem Verhältnis hierzu stehen würde. Die Beurteilung, ob eine Verletzungshandlung unbedeutend ist, obliegt allein TheDive.
10. Angriffe Dritter gegen die Nutzung der Vertragsmarke durch den Lizenznehmer
10.1 Erhält der Lizenznehmer davon Kenntnis, dass ein Dritter eine Kennzeichnung benutzt und/oder als Marke anmeldet, die mit der Vertragsmarke verwechslungsfähig ist oder diese ansonsten verletzt, so hat er TheDive unverzüglich hiervon zu unterrichten. Sollte der Lizenznehmer aufgrund der Benutzung der Vertragsmarke durch einen Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, TheDive hiervon unverzüglich unter Angabe der notwendigen Details über die Natur des Anspruchs zu unterrichten.
10.2 Der Lizenznehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, im eigenen Namen Klage wegen Markenverletzung zu erheben oder einstweilige Verfügungen zu beantragen. Zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Benutzung einer verwechslungsfähigen oder sonst rechtsverletzenden Bezeichnung ist in erster Linie TheDive berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Sie kann insbesondere ein Vorgehen davon abhängig machen, dass sich der Lizenznehmer bis zur Hälfte an den Kosten des Vorgehens beteiligt. Das Recht des Lizenznehmers, gemäß Artikel 25 Abs. 4 UMV einer Verletzungsklage des Markeninhabers beizutreten, um seinen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
11. Nichtangriffsklausel
11.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsmarke weder selbst anzugreifen noch Dritte beim Angriff auf Schutzrechte zu unterstützen. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
1. Haftung
1.1 Die Haftung von TheDive ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von TheDive oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
1.2 Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten meint solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.
1.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Verschiedenes
2.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
2.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Lizenzbedingungen geht dieser Vertrag vor.
2.3 Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
2.4 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich möglich, das Landgericht Berlin.
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